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   BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97   

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https://dejure.org/1998,3484
BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97 (https://dejure.org/1998,3484)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97 (https://dejure.org/1998,3484)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 2 BvR 2283/97 (https://dejure.org/1998,3484)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97
    Dazu gehört, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97
    Nur im Rahmen dieser Zuständigkeit darf es judizieren (vgl. BVerfGE 13, 54 ; § 13 BVerfGG).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97
    Das Bundesverfassungsgericht nimmt es nicht hin, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine leichtfertige und substanzlose Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit einer Verfassungsbeschwerde ohne jegliche konkrete Begründung belastet wird (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97
    Dabei ist davon auszugehen, daß die Verfassungsbeschwerde einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Fortentwicklung des Verfassungsrechts und zur Korrektur von Verletzungen von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Gewährleistungen darstellt (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384).
  • LSG Sachsen, 31.03.2005 - L 2 U 124/04

    Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung; Gewährung einer Verletztenrente wegen

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ist ein Missbrauch dann gegeben, wenn eine Rechtsverfolgung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (BVerfG, Beschlüsse vom 11.10.2001 - Az.: 2 BvR 1271/01; vom 10.02.1998 - Az.: 2 BvR 2283/97; vom 04.12.1997 - Az.: 1 BvR1985/96).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - L 31 R 58/08
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ist ein Missbrauch dann gegeben, wenn eine Rechtsverfolgung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (BVerfG, Beschlüsse vom 11.10.2001 - Az.: 2 BvR 1271/01; vom 10.02.1998 - Az.: 2 BvR 2283/97; vom 04.12.1997 - Az.: 1 BvR 1985/96).
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